Verbrennungen und Verbrühungen
Verbrennungen (durch Wärme, Feuer, heisse Gegenstände) und Verbrühungen (durch heissen Dampf oder siedende Flüssigkeiten) werden auf die gleiche Art behandelt.
Erste Hilfe
- Brennende Menschen auf den Boden rollen oder in eine Decke einrollen.
- Sofort 10 - 15 Minuten in 10 - 20°C kaltem Wasser kühlen. Die Kleider müssen dafür nicht entfernt werden. Im Notfall ist es nebensächlich wie sauber das Wasser ist. Wenn Brandwunden oder Verbrühungen nicht sofort gekühlt werden, breitet sich die Schädigung sehr schnell in tiefere Gewebeschichten aus.
Schwere der Verletzung beurteilen
- 1. Grad = Hautrötung, z. B. Sonnenbrand
- 2. Grad = Bildung von Brandblasen
- 3. Grad = Verschorfung und Verkohlung von Haut und Gewebe (schwarz oder weiss). Tiefe Verbrennungen 3. Grades können eventuell schmerzlos sein.
In ärztliche Behandlung gehören
- Sämtliche Verbrennungen/Verbrühungen 3. Grades
- Verbrennungen/Verbrühungen 2. Grades, wenn die verbrannte Fläche grösser ist als eine Handfläche der betroffenen Person (Finger nicht mitgerechnet)
- Verbrennungen 1. Grades, falls begleitet von Fieber und Unwohlsein
- Sämtliche Verbrennungen/Verbrühungen 2. Grades im Gesicht
- Sämtliche Verbrennungen/Verbrühungen 2. Grades über Gelenken
- Sämtliche Verbrennungen/Verbrühungen im Bereich der Geschlechtsorgane
- Sämtliche Verbrennungen/Verbrühungen bei Säuglingen und Kleinkindern unter 2 Jahren
- Sämtliche Verbrennungen/Verbrühungen bei Betagten
- Sämtliche Verbrennungen durch elektrischen Strom, Explosion oder Brandfall